FAQ  - Häufig gestellte Fragen

 

PREISE, DAUER, ABLAUF

In welche Sprachen übersetzen Sie?

Welche Texte übersetzen Sie?

Was kostet meine Übersetzung?

Welche Informationen brauchen Sie von mir?

Muss der Text vollständig übersetzt werden, oder reicht auch eine teilweise Übersetzung aus?

Wie soll ich Ihnen meine Dokumente senden?

Wie lange dauert es?

Ich benötige meine Übersetzung sofort. Geht das?

Was kann ich dafür tun, damit die Übersetzung günstiger wird?

Ich habe eine fertige Übersetzung. Können Sie diese nur mit einem Stempel beglaubigen?

Wie bezahle ich meine Übersetzung?

Wie bekomme ich meine Übersetzung?

Welche Sprachen sprechen Sie im Büro?

Welche Namensschreibweise verwenden Sie für Dokumente, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind (Arabisch, Russisch, Farsi, Chinesisch…)?

Ich brauche einen Kostenvoranschlag für das Jobcenter – was muss ich beachten?

 

JURISTISCHES: BEGLAUBIGUNG, APOSTILLE USW.

Muss meine Übersetzung beglaubigt werden? Wenn ja, welche Form soll diese Beglaubigung haben?

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Was ist eine Apostille? Wo bekomme ich sie?

Muss man beim Landgericht noch eine zusätzliche Apostille für die Übersetzung einholen?

 

DOLMETSCHEN

Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?

In welchen Sprachen dolmetschen Sie?

Dolmetschen Sie beim Notar?

Dolmetschen Sie für Rechtsanwälte?

Haben Sie auch allgemein vereidigte Dolmetscher?

 

 

PREISE, DAUER, ABLAUF

In welche Sprachen übersetzen Sie?

Wir übersetzen aus allen Sprachen ins Deutsche und umgekehrt. Wir bieten auch Übersetzungen aus einer Fremdsprache in eine andere, z.B. Arabisch-Englisch, Französisch-Englisch, Russisch-Italienisch…

 

Welche Texte übersetzen Sie?

Wir übersetzen alle Arten von Dokumenten. Zum Beispiel: Urkunden, Bescheinigungen, Verträge, medizinische, technische, juristische Texte 

 

Was kostet meine Übersetzung?

Wir bieten günstige Pauschalpreise für Übersetzungen Ihrer Dokumente.

Der Preis der Übersetzung hängt vom Dokument ab. Um Ihnen ein Angebot machen zu können, müssen wir das Dokument sehen, damit wir entscheiden können, ob z.B. wirklich das gesamte Dokument übersetzt werden muss, oder ob eine – deutlich günstigere – teilweise Übersetzung ausreicht.

 

Welche Informationen brauchen Sie von mir?

Wir möchten Folgendes wissen:

  • Aus welchem Land kommt das Dokument?
  • In welcher Sprache ist das Dokument verfasst?
  • Was ist das genau für ein Dokument? (z.B.: Zeugnis, Führerschein, Familienbuch, Geburtsurkunde usw.)
  • Wo sollen Sie die Übersetzung vorlegen? (z. B.: Standesamt in Deutschland, Gericht in Portugal usw.)

-      Bis wann genau brauchen Sie die Übersetzung?

Nein, Ihre privaten Angelegenheiten interessieren uns nicht.

Aber es ist für uns sehr wichtig zu wissen, wofür Sie die Übersetzung genau benötigen - damit wir Ihnen diese perfekt passend liefern können.

Von dem Zweck der Übersetzung, der Stelle, bei der sie vorgelegt wird, vom Zielland, von der Abgabefrist... hängen viele unserer Entscheidungen ab, wie zum Beispiel:

- Welche Sprache bzw. Varietät wird für die Übersetzung verwendet?
Das kann unter Umständen eine wichtige Rolle spielen (z. B. British oder American English, Sprachen im ehemaligen Jugoslawien, Verwendung in Österreich oder Schweiz usw.)

 

Muss der Text vollständig übersetzt werden, oder reicht auch eine teilweise Übersetzung aus?

Es gibt Fälle, in denen man viel Zeit und Geld sparen kann, indem man auf Übersetzung von nicht relevanten Teilen eines Dokuments verzichtet.

 

Wie soll ich Ihnen meine Dokumente senden?

  • eingescannt: am besten als Bilddatei (.jpg/.jpeg)
  • abfotografiert: von oben, am besten unter Tageslicht, das ganze Blatt soll sichtbar sein, nichts soll schief liegen oder abgeschnitten sein.
  • Wichtig:  Bitte immer alle Seiten mitsenden, auch beschriftete Rückseiten!

 

Sie können uns Ihre Dokumente auf vielen Wegen senden, am einfachsten geht es:

Natürlich geht es auch so:

  • per Whatsapp oder Viber an (0177) 847 5435
  • per Post an:       Übersetzungsbüro Miladinovic
                             Neustadt 31
                             35390 Gießen
  • per Fax an: (0641) 2093148

Sie können uns gerne nach Terminvereinbarung auch besuchen und Ihre Dokumente persönlich vorbeibringen.

 

Wie lange dauert es?

In wenigen Arbeitstagen nach der Auftragserteilung ist Ihre Übersetzung in der Regel fertig. Bei sehr umfangreichen und sehr speziellen Dokumenten kann es länger dauern. In unserem Angebot sagen wir Ihnen, mit welcher Dauer Sie rechnen können.

 

Ich benötige meine Übersetzung sofort. Geht das?

Express-Übersetzungen sind auch möglich, das kostet in der Regel mehr.

 

Was kann ich dafür tun, damit die Übersetzung günstiger wird?

Sie machen Ihre Übersetzung auf folgende Weise günstiger:
1. Lassen Sie nur jene Dokumente eine Übersetzung machen, bei denen Sie sicher sind, das man sie tatsächlich braucht. Wenn sich später herausstellt, dass doch noch weitere Dokumente übersetzt werden, können wir das nachträglich relativ schnell machen.

2. Sagen Sie uns genau, welches Ziel Sie mit der Übersetzung erreichen wollen. Manchmal gibt es kostengünstige Alternativen (auszugsweise Übersetzung, Einholung einer Urkunde auf internationalem Vordruck usw.), die wir Ihnen gerne aufzeigen.

3. Bestellen Sie keine Express-Übersetzungen, wenn Sie ein paar Tage auf die reguläre Lieferung warten können.

4. Bringen Sie uns immer gut lesbare Dokumente. Wenn diese als bearbeitbare Dateien (z.B. als Word-Dokumente) verfügbar sind – senden Sie uns diese zu!

5. Wenn Sie mehrere ähnliche Dokumente (z.B. Geburtsurkunden mehrerer Familienmitglieder) haben, beauftragen Sie deren Übersetzung auf einmal – der Preis pro Dokument wird so günstiger.

 

Ich habe eine fertige Übersetzung. Können Sie diese nur mit einem Stempel beglaubigen?

In der Regel nicht. Die Überprüfung, das Abtippen und die eventuell notwendige Korrektur sind notwendig, damit wir eine Übersetzung mit der entsprechenden Beglaubigungsformel beglaubigen können. Das ist sehr aufwändig und im Ergebnis teurer als eine Neuübersetzung.

 

Wie bezahle ich meine Übersetzung?

Bei der Lieferung per Post können Sie die Übersetzungen per Vorab-Überweisung oder per Paypal bezahlen. Stammkunden können auf Rechnung bezahlen.

Bei der persönlichen Abholung zahlen Sie vor Ort in bar.

 

Wie bekomme ich meine Übersetzung?

Ihre fertigen Übersetzungen schicken wir Ihnen mit per Post zu oder vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur persönlichen Abholung.

 

Welche Sprachen sprechen Sie im Büro?

Natürlich Deutsch! Wir sprechen auch Serbisch /Kroatisch und Englisch. Zudem verstehen wir Bulgarisch und ein wenig Russisch.

 

Welche Namensschreibweise verwenden Sie für Dokumente, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind (Arabisch, Russisch, Farsi, Chinesisch…)?

Wenn Ihre Dokumente nicht in lateinischer Schrift sind, müssen wir wissen, wie alle Namen im Dokument in lateinischen Buchstaben geschrieben werden. Falls Sie uns diese Information nicht liefern können, werden die Namen nach der jeweils gültigen ISO-Norm transkribiert.

 

 

 

JURISTISCHES: BEGLAUBIGUNG, APOSTILLE USW.

Muss meine Übersetzung beglaubigt werden? Wenn ja, welche Form soll diese Beglaubigung haben?

Für den Gebrauch in Deutschland müssen die Übersetzungen in der Regel von einem in Deutschland allgemein vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Das bieten wir für alle Sprachen an und garantieren, dass unsere beglaubigten Übersetzungen von allen Ämtern und Behörden in Deutschland akzeptiert werden.

Für die Verwendung im Ausland kann es je nach Land und Region erhebliche Unterschiede in den Anforderungen an eine beglaubigte Übersetzung geben. Wir kennen diese und sorgen dafür, dass Ihre Übersetzung die für das Zielland passende Beglaubigungsformel erhält.

 

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Eine beglaubigte Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Original identisch ist. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie bei Bürgerämtern.

Auch Notare können beglaubigte Kopien anfertigen. Dort kostet diese Dienstleistung in der Regel deutlich mehr als bei den Bürgerämtern.

In Hessen gibt es sogenannte Ortsgerichte, bei denen man ebenfalls kostengünstig eine beglaubigte Kopie bekommt. Während sich einzelne Mitarbeiter von Bürgerämtern manchmal weigern, beglaubigte Kopien von fremdsprachigen Dokumenten zu erstellen, gibt es bei Ortsgerichten dieses Problem in der Regel nicht.

 

Was ist eine Apostille? Wo bekomme ich sie?

Eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 ist eine Überbeglaubigung für die Verwendung im Ausland. Sie wird in Deutschland vom zuständigen Gericht oder Regierungspräsidium ausgestellt und bestätigt, dass z.B. der Notar wirklich Notar ist. Sie bestätigt die Echtheit von Stempeln und Unterschriften.

 

Muss man beim Landgericht noch eine zusätzliche Apostille für die Übersetzung einholen?

Das ist nur in seltenen Fällen notwendig. Einige Länder wie z. B. die Ukraine verlangen das.

Wenn wir die Apostille einholen müssen, ist dies mit zusätzlicher Zeit und zusätzlichen Kosten verbunden. 

Wenn Sie wissen, dass Sie eine Apostille auf der Übersetzung benötigen, sagen Sie uns das bei der Auftragserteilung. Wir erstellen die Übersetzungen genau passend und möglichst günstig. Und sie werden dann auch von dem Empfänger garantiert akzeptiert.

 

Ich brauche einen Kostenvoranschlag für das Jobcenter – was muss ich beachten?

Sind sie beim Jobcenter angemeldet?

In vielen Fällen bezahlt das Jobcenter Ihre Übersetzungen! Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter, ob das Jobcenter Übersetzungen bezahlen kann. Wir machen dem Jobcenter dann ein Angebot.

Wir brauchen folgende Dokumente und Informationen:

  • Die Dokumente, die wir übersetzen sollen - am besten eingescannt, oder als gute Fotos
  • Aus welchem Land ist das Dokument?
  • In welcher Sprache ist das Dokument?
  • Was für ein Dokument ist es? (z.B. Zeugnis, Führerschein, Familienbuch, Geburtsurkunde usw.)
  • Ihren ganzen Namen, so wie er in Deutschland geschrieben wird, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und Ihr Jobcenter
  • Bezahlt das Jobcenter die Übersetzung selbst, oder bezahlen Sie und das Jobcenter gibt Ihnen das Geld zurück?
    In der Regel müssen Sie die Übersetzungen bei uns bezahlen und erhalten das Geld vom Jobcenter zurück.

Wenn Sie uns den Auftrag erteilen, brauchen wir bei Dokumenten, die nicht in lateinischer Schrift geschrieben sind, noch alle ganzen Namen in den Dokumenten, so wie sie in Deutschland geschrieben werden:

  • Personen (Eltern, Mann, Frau, Kinder)
  • Orte (Geburtsort, wo ist das Dokument ausgestellt)

 

 

DOLMETSCHEN

Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?

Übersetzen ist die schriftliche Übersetzung eines Textes, Dolmetschen ist das mündliche Übersetzen eines Gesprächs.

 

In welchen Sprachen dolmetschen Sie?

Wir bieten alle Sprachen an. Bei einigen sehr seltenen Sprachen wie z. B. Oromo sind kurzfristige Bestellungen nur eingeschränkt möglich.

 

Dolmetschen Sie beim Notar?

Unsere professionellen Dolmetscher sorgen dafür, dass bei notariellen Beurkundungen alles von allen Beteiligten perfekt verstanden wird.

 

Dolmetschen Sie für Rechtsanwälte?

Unser Dolmetscherservice begleitet z.B. Strafverteidiger bei Mandantenbesuchen in die Justizvollzugsanstalten und dolmetscht bei Gerichtsterminen und in der Hauptverhandlung.

 

Haben Sie auch allgemein vereidigte Dolmetscher?

Ja, zu unserem Dolmetscher-Netzwerk gehören von deutschen Gerichten allgemein vereidigte Dolmetscher für alle Sprachen.

 

MEIN DOKUMENT ÜBERSETZEN

Führerschein umschreiben - wie geht das?

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Führerscheine, aus den EU-Ländern sowie der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen müssen grundsätzlich nicht umschrieben werden.

Führerscheine aus anderen Ländern gelten nur für die ersten 6 Monate Ihres Aufenthalts in Deutschland. Danach müssen Sie umschrieben werden. Das bedeutet: Sie geben Ihren ausländischen Führerschein ab und bekommen einen deutschen.

Für viele Länder gilt: Damit Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben können, müssen Sie erst einmal die deutsche Fahrprüfung bestehen. Auch in diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein nützlich - Sie müssen keine Pflicht-Fahrstunden in einer Fahrschule fahren, die sonst obligatorisch wären.

Den Antrag auf Umschreibung müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) stellen, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Sie müssen dort folgende Dokumente vorlegen:

- Amtlchen Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass);
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto im Format 45x35mm;
- Ihren ausländischen Führerschein im Original und dessen beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Genauere Infos bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei uns bekommen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheins, die von allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland garantiert anerkannt und sicher akzeptiert wird.

Sie können die beglaubigte Übersetzung auch beim ADAC beauftragen. Der Nachteil: der Preis ist höher und die Bearbeitungszeit länger als bei uns.

Senden Sie uns Ihren Führerschein zu - wir machen Ihnen gerne ein gutes Angebot!

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